ISAP AG Aus- & Weiterbildung (AZWV)
Seit Januar 2010 ist die ISAP AG zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht
der Arbeitsförderung (AZWV). Fast alle ISAP-Trainings können heute mit bis zu 100% von der Bundesagentur für
Arbeit (BAA) gefördert werden.
Chancen sehen – Förderung nutzen
Die Förderung einer Fortbildung ist aktuell, durch das Konjunkturpaket II, nicht mehr an Kurzarbeit oder sonstige Bedingungen gekoppelt. Im Rahmen unserer Weiterbildungsoffensive (AZWV) haben Sie die Chance Ihre Mitarbeiter weiter zu qualifizieren. Natürlich erhalten alle Teilnehmer unserer Trainingsmaßnahmen ein entsprechendes Zertifikat über die erworbene Zusatzqualifikation.
Was bedeutet AZWV?
Am 16. Juni 2004 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) gem. § 87 SGB III in Kraft gesetzt. Diese Verordnung regelt die Anerkennung von entsprechenden Fachkundigen Stellen und die Zertifizierung der Bildungsträger und –maßnahmen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung an Arbeitssuchende zur Verfügung gestellten Bildungsgutscheinen können bei den entsprechenden Fachkundigen Stellen eingelöst werden.
WeGebAU – Konjunkturpaket II
WeGebAU steht für „Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. So galt die Förderung zunächst nur für ältere bzw. gering qualifizierte Mitarbeiter. Durch das Konjunkturpaket II hingegen, wird zusätzlich eine Förderung für Mitarbeiter mit Berufsabschluss ermöglicht. Die Förderung ist nicht an Kurzarbeit gebunden, allerdings werden nur Mitarbeiter gefördert, deren Berufsausbildung oder eine sonstige staatlich geförderte Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen. Auch bei Mitarbeitern ohne entsprechende Berufsausbildung oder Mitarbeiter, die Ihre Tätigkeit ohne Weiterbildung vorrausichtlich nicht mehr ausüben können, besteht die Möglichkeit eine entsprechende Förderung zu nutzen.
WeGebAU – Programm
Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen im Rahmen der Fortbildung, halten die Mitarbeiter ihre Qualifikation auf dem neuesten Stand. Durch diese Maßnahme können qualifikationsbedinge Entlassungen verhindert werden. Darüber hinaus können ungelernte Mitarbeiter, die einer von der Berufsausbildung differenzierten Tätigkeit nachgehen, weiterqualifizieren. Durch das entsprechende Programm ist auch das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses möglich.
Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen (NRW)
Der Bildungsscheck NRW dient der Förderung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, die ihren Firmensitz in NRW haben. Unternehmen bis maximal 250 Beschäftigten können die Hälfte ihrer Kosten für die Weiterbildung vom Land NRW zurückfordern (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck). So kann der Bildungsscheck NEW beispielsweise für die Teilnahme an Solid Edge Aufbau- und Spezialtrainings der ISAP AG eingelöst werden.
Kurzarbeit
Die Zeit während der Kurzarbeit kann für eine Fortbildungsmaßnahme genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erlaubt es Unternehmen eine Kombination von Kurzarbeit und Qualifizierung der Mitarbeiter einzuführen. So kann die Zeit der Wirtschaftskrise effektiver genutzt und für die Arbeitnehmer angenehmer werden. Durch diese Maßnahme werden zudem nicht nur kurzfristig Arbeitsplätze gesichert, sondern auch langfristig dem Fachkräftemangel vorgebeugt.
Bildungsgutschein
Arbeitslose bzw. von der Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, können dem mit entsprechenden Voraussetzungen einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten. Durch diesen Gutschein übernimmt die von der Agentur für Arbeit einen Teil der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme. Seit Oktober 2009 ist ISAP zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, so dass zukünftig fast alle Trainings der ISAP AG bis zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können.
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